Erfolgsfaktoren

Wenn Sie sich bei einer Sprachschule in Vancouver, Kanada einschreiben um Englisch zu lernen oder zu studieren, bestehen Zulassungsgrundsätze die Ihre Anmeldung beinflussen, Rückerstattungs-Grundsätze die die Konditionen Ihrer Zahlung und Rückerstattung im Stornierungsfall oder Zurückziehungsfall bestimmen, sowie Disputations- und Entlassungs-Grundsätze die im Streitfall eintreten. Alle unsere Grundsätze sind denen anderer Sprachschulen ähnlich. Ihre Existenz schützt internationale Schüler und Studenten und werden von der PPSEC (eine Bildungs-Institution der Provinz-Regierung British Columbias) durchgeführt. Bei inlingua Vancouver besteht ein streng-eingehaltene "Nur Englisch - Grundsatz." Dieser Grundsatz bringt Sprachschüler dazu, zu Allen Zeiten an unserer Sprachschule und während unseren Schulaktivitäten ausschließlich Englisch zu sprechen.

Wir haben bei inlingua die grundsätzliche Einstellung, dass Kursteilnehmer durch den ständigen Gebrauch der Zielsprache Englisch und das absolute Eintauchen in diese Sprache die beste Gelegenheit haben, Englisch zu lernen. Daher haben wir innerhalb der Schule den strikt eingehaltenen Grundsatz: NUR ENGLISCH. Lehrer und Mitarbeiter benutzen Englisch als Kommunikationssprache mit allen Kursteilnehmern und zu jeder Zeit (ausgenommen in Notfallsituationen oder im Beratungsgespräch). Auch von den Studenten erwarten wir das Einhalten dieser Grundsatzregel. Studenten, die ihre Muttersprache sprechen, wenn dies nicht erforderlich ist, werden wir disziplinieren/bestrafen und solche, die sich durchgehend der englischen Sprache als Kommunikationssprache bedienen und Enthusiasmus in der Klasse zeigen, werden wir belohnen.

Um Ihnen zu zeigen, wie ernst wir es meinen: So sehen unsere "Strafen” bei Nichteinhaltung der NUR ENGLISCH - Regel aus:

  • BEIM ERSTEN ZUWIDERHANDELN: KEIN UNTERRICHT FÜR EINEN TAG .
  • BEIM ZWEITEN ZUWIDERHANDELN: KEIN UNTERRICHT FÜR ZWEI TAGE.
  • DRITTES ZUWIDERHANDELN: KEIN UNTERRICHT FÜR EINE WOCHE.
  • VIERTES ZUWIDERHANDELN: AUSSCHLUSS AUS DER SCHULE. ENDE DES PROGRAMMS. KEINE GELDRÜCKERSTATTUNG.

Da uns bei inlingua Vancouver an einem freundlichen Umgang mit unseren Studenten gelegen ist, werden wir natürlich alles daran setzen, um unsere Studenten zu motivieren, NUR ENGLISCH zu sprechen. Um ihnen klarzumachen, wie überzeugt wir von unseren Grundsätzen sind und wie sehr diese auch im Sinne der Studenten sind, formulieren wir dieses Motivieren so:

  • ERSTENS: LERNEN SIE SO VIEL ENGLISCH WIE MÖGLICH
  • ZWEITENS: MACHEN SIE HIER SO VIELE BEKANNTSCHAFTEN/FREUNDSCHAFTEN MIT MENSCHEN AUS DER GANZEN WELT WIE MÖGLICH
  • DRITTENS: JEDER WIRD SIE RESPEKTIEREN
  • VIERTENS: SIE KÖNNEN KLEINE DINGE ALS BELOHNUNG GEWINNEN, DIE IHNEN VERGNÜGEN MACHEN (z.B. wie wäre es, wenn Ihr Lehrer Ihnen morgens einen 3 $ Starbucks-Kaffeegutschein überreicht?).

Zulassungsbedingungen

1. Bewerber müssen bei Kursbeginn wenigstens 18 Jahre alt sein.
2. Unter bestimmten Ausnahmebedingungen nehmen wir auch Bewerber, die jünger als 18 sind wenn uns eine schriftliche Erlaubnis der Eltern/Erziehungsberechtigten vorliegt und aus der hervorgeht, dass die Eltern die Schulbedingungen verstanden haben und mit ihnen einverstanden sind.
3. Vorlage einer Kopie der Geburtsurkunde kann bei Anmeldung verlangt werden.
4. Bevor Sie Ihren Kurs beginnen, müssen ausländische Kursteilnehmer Versicherungsschutz haben.
5. Bewerber zahlen CDN0 als Einschreibe-/Anmeldegebühr. Diese wird nicht rückerstattet.

Rücktritt

Nachdem das ANMELDEFORMULAR unterschrieben ist, werden folgende Bedingungen für den Rücktritt wirksam:

RÜCKTRITT IN SCHRIFTLICHER FORM IST IMMER NOTWENDIG

A. Der Rücktritt vom Vertrag muss in jedem Falle in schriftlicher Form erfolgen. Diese schriftliche Kündigung muss INLINGUA VANCOUVER per Fax, E-mail oder persönlich übermittelt werden.

FALLBEISPIEL 1 - EIN EINREISEVISUM WIRD VERWEIGERT ODER ÄHNLICHES

B. INLINGUA VANCOUVER wird bis zu 25% der Gesamtkursgebühren unter dem Vertrag oder bis zu CDN0 einbehalten, falls ein Kursteilnehmer von der Einwanderungsbehörde Citizenship and Immigration Canada die Einreise verweigert oder nicht erteilt bekommt oder er/sie keine entsprechende Zusage erhielt, vorausgesetzt, dass der Kursbewerber die Schule am oder vor dem vereinbarten ersten Schultag informiert und weiter vorausgesetzt, dass er/sie innerhalb eines angemessenen Zeitraums der Schule diese Tatsache durch Dokumente belegt.

FALLBEISPIEL 2 - KEIN VISUM-PROBLEM - JEDOCH RÜCKTRITT VOR KURSPROGRAMMBEGINN

C. Falls das Kündigungsschreiben bei inlingua Vancouver mindestens sieben (7) Tage nach Vertragsabschluss und vor Kursbeginn eingeht, erstattet INLINGUA VANCOUVER die gesamten Kursgebühren, die unter dem Vertrag anfallen, bis auf 25% davon und bis zu einem Maximum von CDN0.

D. Wie unter Klausel B. ausgeführt, jedoch falls die Kündigung dreißig (30) Kalendertage oder mehr vor Kursbeginn bei inlingua Vancouver eingeht, wird INLINGUA VANCOUVER die gesamten Kursgebühren, die unter dem Vertrag anfallen, bis auf 25% davon erstatten.

E. Wie unter Klausel B. ausgeführt, jedoch falls die Kündigung weniger als dreißig (30) Kalendertage vor Kursbeginn bei inlingua Vancouver eingeht, wird INLINGUA VANCOUVER die gesamten Kursgebühren, die unter dem Vertrag anfallen, bis auf 40% davon erstatten.

FALLBEISPIEL 3 - DER KURSTEILNEHMER ENTSCHEIDET SICH ZUM RÜCKTRITT NACH KURSBEGINN

F. Wenn das Kündigungsschreiben bei inlingua Vancouver eingeht oder der Kursteilnehmer wird vom Kurs ausgeschlossen innerhalb der ersten 10% der Dauer des Kurses, erstattet INLINGUA VANCOUVER die gesamten Kursgebühren, die unter dem Vertrag anfallen, bis auf 50% davon zurück.

G. Wenn das Kündigungsschreiben bei inlingua Vancouver eingeht oder der Kursteilnehmer vom Kurs ausgeschlossen wird, nachdem 10% aber weniger als 30% der Kursprogrammdauer erreicht sind, erstattet INLINGUA VANCOUVER die gesamten Kursgebühren, die unter dem Vertrag anfallen, bis auf 70%.

H. Wenn der Kursteilnehmer zurücktritt oder ausgeschlossen wird, nachdem 30% der Kursprogrammdauer erreicht sind, erhält der Kursteilnehmer keine Rückerstattung.

FALLBEISPIEL 4 - INLINGUA VANCOUVER VERÄNDERT DAS DATUM DES KURSBEGINNS

I. Falls INLINGUA VANCOUVER das Datum des Kursbeginns verändert, nachdem ein Vertrag unterschrieben wurde und der Kursbewerber diesen veränderten Termin nicht wahrnehmen möchte, dann erstattet inlingua Vancouver die vollen Kursgebühren sowie die volle Anzahlung sowie alle anderen Gebühren, die bis dahin gezahlt wurden.

FALLBEISPIEL 5 - DER KURSBEWERBER VERÄNDERT DAS DATUM DES KURSBEGINNS

J. Falls der Kursbewerber das Datum des Kursbeginns verändern möchte und davon ausgehend, dass er/sie dies in schriftlicher Form und 30 Tage vor Kursbeginn tut, so transferiert INLINGUA VANCOUVER alle gemachten Zahlungen auf diesen späteren Termin, und zwar innerhalb von 12 Monaten. Sollte der Teilnehmer inlingua Vancouver nicht 30 Tage vor Kursbeginn schriftlich unterrichten oder verlegt den Kursbeginn für mehr als 12 Monate nach der schriftlichen Unterrichtung, dann behält sich INLINGUA VANCOUVER entsprechende Schritte/Nachteile vor.

FALLBEISPIEL 6 - DER KURSBEWERBER VERÄNDERT DAS KURSPROGRAMM

K. INLINGUA VANCOUVER akzeptiert nur Programmänderungen von einem Vollzeitprogramm in ein anderes Vollzeitprogramm, z.B. vom SE Programm in ein IP1-Programm. Der Differenzbetrag wird für Kurszeit im gleichen Programm gutgeschrieben. Differenzbeträge können nicht zum Kauf von Unterrichtsmaterialien, für Unterkunft, Versicherungsprämien o.ä. verwendet oder angerechnet werden.

Alle Studenten, die vom Vollzeitprogramm in ein Teilzeitprogramm wechseln möchten, z.B. ohne Nachmittagsklassen, erhalten keine zusätzliche Zeit in ihrem finalen Programm, und unter keinen Umständen erhalten Sie eine Gebührenerstattung.

Alle Studenten, die ihr Programm verlängern möchte, z.B. um Vormittagskurse oder Nachmittagskurse zu nehmen, zahlen lediglich den Differenzbetrag zwischen ihrem vertraglichen Programm und dem neu-gewählten.

L. INLINGUA VANCOUVER akzeptiert Änderungen von Kursprogrammen zwischen einem Teilzeit- und einem anderen Teilzeitprogramm, z.B. vom PT1-Programm in ein TOEFL oder Cambridge Programm.

Alle Kursteilnehmer, die ihre Programme verlängern möchten, z.B. um Nachmittags- oder Vormittagskurse einzuschließen, zahlen lediglich den Differenzbetrag zwischen ihrem vertraglichen Teilzeitprogramm und dem neugewählten Vollzeitprogramm.

M. Alle anderen Änderungswünsche, die hier bisher nicht behandelt wurden unterliegen der Entscheidung der inlingua-Verwaltung, die innerhalb von 24 Stunden nach Mitteilung getroffen wird.

FALLBEISPIEL 7 - PRIVATUNTERKUNFT

N. INLINGUA VANCOUVER behält keine Gelder für Privatunterkunft ein. Diese Gelder werden an die Gastfamilien ausgezahlt bzw. Studenten zurückerstattet, und zwar durch den Homestay-Beschaffer/Vermittler. Nur die Vermittlungsgebühr ist nicht rückzahlbar.

O. Im Falle eines Wechsels oder Abreise aus der Privatunterkunft muss der Teilnehmer die Gastfamilie schriftlich wenigstens 15 Tage vorher in Kenntnis setzen. Sollte diese 15-tägige Kündigungszeit nicht eingehalten werden, darf die Gastfamilie die Gebühren für diese Zeit behalten.

P. Nach einem ersten Wechsel der Homestay-Gastfamilie muss der Kursteilnehmer wenigstens 30 Tage vor einem Wechsel oder Abreise in schriftlicher Form die Privatunterkunft kündigen. Falls dies nicht geschieht, darf die Gastfamilie die Gebühren für diese Zeit behalten.

FALLBEISPIEL 8 - Abholung am Flughafen Vancouver

Q. Falls das Ankunftsdatum und Abholung am Flughafen Vancouver geändert wird, so muss eine schriftliche Mitteilung hierüber bei INLINGUA VANCOUVER eingehen, und zwar wenigstens 7 Tage vor dem vereinbarten Ankunftsdatum, so dass das neue Ankunftsdatenm und Abholung am Flughafen entsprechend organisiert werden kann. Bei Nichtbefolgen dieser 7-Tage-Frist, ist davon auszugehen, dass der Kursteilnehmer nicht am Flughafen Vancouver abgeholt und die Gebühr für die Abholung nicht rückerstattet wird.

R. Falls die Abholung am Flughafen Vancouver nicht mehr erforderlich ist, so muss eine schriftliche Mitteilung hierüber bei INLINGUA VANCOUVER eingehen, und zwar wenigstens 7 Tage vor dem vereinbarten Abholungstermin. In diesem Falle wird die Schule die Kosten der Abholung am Flughafen rückerstatten. Bei Nichtbefolgen dieser 7-Tage-Frist, ist davon auszugehen, dass der Kursteilnehmer nicht am Flughafen Vancouver abgeholt und die Gebühr für die Abholung nicht rückerstattet wird.

FALLBEISPIEL 9 - EIN KURSTEILNEHMER WIRD VON DER INLINGUA VANCOUVER-SCHULE AUSGESCHLOSSEN

S. In diesem Fall erhält der Kursteilnehmer von INLINGUA VANCOUVER eine schriftliche Mitteilung über Ausschließung und die Gründe dafür. Über die Höhe der Rückerstattung wird nach den Vertragsklauseln unter F, G und H entschieden, wobei alle Klauseln anwendbar sind.

DATUM DER RÜCKERSTATTUNG

T. Alle Rückerstattungsbeträge werden innerhalb von dreißig (30) Tagen nach erhalt des Kündigungsschreibens durch INLINGUA VANCOUVER oder innerhalb von dreißig (30) Tagen nach schriftlicher Mitteilung über die Ausschließung durch die Schule ausgezahlt.

EMPFÄNGER DER RÜCKERSTATTUNG

U. Falls die zur Rückerstattung anfallenden Gebühren ursprünglich von einem Repräsentanten oder einem Agenten in Empfang genommen wurden, kann INLINGUA VANCOUVER auch zustimmen, die Rückerstattung an diesen oder aber an den Kursteilnehmer zu erstatten. Wie in Klausel T ausgeführt wird INLINGUA VANCOUVER innerhalb von dreißig (30) Tagen nach erhalt der Kündigung bzw. nach der schriftlichen Mitteilung über den Ausschluss die Entscheidung treffen, an wen die Rückerstattung erfolgt.

AUFSICHTSBEHÖRDE

In jedem Fall ist unser Rückerstattungsgrundsatz mit den Satzungen der Aufsichtsbehörde für Sprachschulen in British Columbia konform. Sollte INLINGUA VANCOUVER jemals schließen, freiwillig oder unfreiwillig, kann der Direktor der Aufsichtsbehörde eine Rückerstattung aller oder teilweiser gezahlter Gebühren anordnen.

FERIENZEITEN UND ANDERE UNTERBRECHUNGEN

     Kann ich während meines Kursprogramms bei INLINGUA VANCOUVER unterbrechen?

Nein. Nur wenn Sie uns bei der Anmeldung im Voraus oder vor Kursbeginn bereits über diese Absicht in Kenntnis gesetzt haben.

     Was passiert, wenn ich dem Unterricht fernbleibe und für einige Zeit nicht zur Schule komme?

Nur im Krankheitsfall und mit einem ärztlichem Attest sind Sie entschuldigt und bekommen die Zeit am Ende gutgeschrieben. Bei Abwesenheit vom inlingua Unterricht aus irgendwelchen anderen Gründen wird die Fehlzeit nicht am Ende des Programms angehängt. Wenn Sie schon im Voraus wissen, dass Sie eine Auszeit nehmen wollen, dann teilen Sie dies schon aus Höflichkeit Ihrem Lehrer mit.

KONFLIKT-/DISPUT-LÖSUNGEN

Falls es zu einem Konflikt kommt, sollten die Beteiligten immer eine informelle Lösung finden. Sollte es jedoch notwendig werden, sich dem Konfliktfall förmlicher zu nähern, so gibt INLINGUA VANCOUVER einen fairen und sinnvollen Mechanismus zur Konfliktlösung vor:

  1. Zuerst einmal versuchen Sie, den Streitfall direkt mit der anderen Partei zu lösen. Falls das nicht klappt…
  2. Sie können jederzeit innerhalb und außerhalb des Unterrichts mit Ihrem Lehrer über Probleme reden oder auch mit jedem unserer Verwaltungsangestellten. Falls keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden kann…
  3. Stellen Sie das Problem in schriftlicher Form an den Director of Studies dar. Diese Person wird alle Streitparteien und auch Zeugen zu schriftlichen Stellungnahmen auffordern, den Fall untersuchen und innerhalb von 24 Stunden ein Treffen anberaumen. Der Director of Studies wird dann seine Entscheidung ebenfalls in schriftlicher Form innerhalb von 48 Stunden allen Parteien übermitteln. Und sollte das keine Lösung bringen…
  4. Wird das Prozedere unter 3 wiederholt, und zwar unter Einschaltung des Executive Director. Sollte dann immer noch keine Einigung möglich sein…
  5. Kommt es zur Einsetzung eines auswärtigen Schlichters innerhalb von 48 Stunden. INLINGUA VANCOUVER übernimmt die Kosten für diesen Schlichter.

GRÜNDE FÜR DEN AUSSCHLUSS AUS DER SCHULE

  1. Bricht ein Kursteilnehmer den Schulgrundsatz des NUR ENGLISCH mehr als drei (3) mal, ohne das eine Erlaubnis eines Lehrers dafür vorliegt.
  2. Bleibt ein Kursteilnehmer dem Unterricht ohne Entschuldigung und ohne Vorlage eines Artztattests für mehr als zwei (2) Tage fern.
  3. Bei Fälschung, betrügerischer Abänderung oder Missbrauch von Schuldokumenten, Zeugnissen oder Daten und/oder bei wissentlicher Angabe von falschen Informationen an INLINGUA VANCOUVER.
  4. Wenn sich eine Person oder Organisation fälschlich als Agent von INLINGUA VANCOUVER ausgibt.
  5. Behindert oder unterbricht jemand die Arbeitsfähigkeit der Schuleinrichtungen, entweder auf dem Campus oder außerhalb des Campus.
  6. Physische Beschädigung von Schuleinrichtungen.
  7. Diebstahl oder absichtliche Beschädigung von Schuleinrichtungen von INLINGUA VANCOUVER.
  8. Teilnahme unter Einfluss von Alkohol oder Drogen.
  9. Verkauf oder wissentlicher Besitz von gefährlichen Drogen, illegalen gefählichen Drogen oder Narkotica auf dem Schulanwesen.
  10. Sittlich fragwürdiges oder obszönes Verhalten auf dem Campus.
  11. Misshandlung und Benehmen in dieser Richtung gegenüber Angestellten der Schule.
  12. Beeinflussung und Anwerben einer anderen Person zu Handlungen, die einen Ausschluss, ein Suspendieren oder einen vorübergehenden Ausschluss aus der Schule nach sich ziehen.
  13. Unangebrachtes Verhalten im Hause der Gastfamilie, die durch INLINGUA VANCOUVER vermittelt wurde.
  14. Handlungen außerhalb der Schule, die den Gesetzen Kanadas zuwiderlaufen und die Einwanderungsbehörde oder Polizei betreffen.